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Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1986 - 303/84 |
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Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.
Verzugszinsen, die von den Mitgliedstaaten bei verspäteter Gutschrift der eigenen Einnahmen der Gemeinschaften auf dem Konto der Kommission geschuldet werden
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1986 - 303/84
- EuGH, 20.03.1986 - 303/84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 07.02.1973 - 39/72
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1986 - 303/84
könne an der Feststellung einer Vertragsverletzung "ein sachliches Interesse ... deshalb bestehen, weil [diese Feststellung] die Grundlage für eine Haftung abgeben kann, die möglicherweise einen Mitgliedstaat ... gegenüber anderen Mitgliedstaaten, der Gemeinschaft oder einzelnen trifft" (Urteil vom 7. Februar 1973 in der Rechtssache 39/72, Kommission/Italien, Slg. 1973, 101). - EuGH, 30.09.1982 - 108/81
Amylum / Rat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1986 - 303/84
Als haushaltsrechtliche Maßnahme verbietet es dieser Beschluß nicht, daß [die Gemeinschaftsorgane] eine Abgabe wie die für [die Zuckerproduktion] vorgesehene [einführen], da [die] Zuständigkeit für die Einführung dieser Abgabe ... ihre Grundlage in den Vorschriften des Vertrages ... findet" (Urteil vom 30. September 1982 in der Rechtssache 108/81, Amylum/Rat, Slg. 1982, 3107).